Die im Rahmen der vorletzten Jahreshauptversammlung des Club Nr. 12 angekündigte C12-Rechtshilfe nimmt ab sofort ihre Arbeit auf. Das vom „Arbeitskreis Fanrechte“ des Club Nr. 12 initiierte Angebot soll allen Bayernfans, die unverhofft in Konflikt mit Polizei, Justiz oder Verwaltungsbehörden geraten sind, als erste Anlaufstelle dienen und grundlegende Orientierung zur Einschätzung der eigenen Situation bieten. Bei der Erstellung und Umsetzung des Konzepts kooperiert der AK Fanrechte mit erfahrenen Rechtsanwälten.
Schlagworte wie Stadionverbot, Aufenthaltsverbot, Platzverweis, Datei Gewalttäter Sport, polizeiliche Vorladung oder Strafbefehl haben die meisten wahrscheinlich schon gehört – konkret etwas damit anfangen können allerdings die wenigsten. Das Team der C12-Rechtshilfe möchte Interessierten ein grundlegendes Verständnis darüber vermitteln, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, und Betroffenen Hilfestellung beim Umgang mit derartigen Maßnahmen bieten. Unser Ziel ist es, Betroffene von Vereins- und Verbandsstrafen oder staatlichen Maßnahmen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen.